Antrag: Einsatz von Ventilwächtern als ergänzendes Vollstreckungsmittel prüfen 5. Juni 2026 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2026 Antrag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ventilwächter als ergänzendes Vollstreckungsmittel im Rahmen z. B. des Unterhaltsvorschuss-Regressverfahrens eingesetzt werden können. Begründung Die Fraktion hat sich mit den Erträgen aus dem UVG-Regress beschäftigt. Eine Nachfrage im JHA hat ergeben, dass das für 2024 angegebene „Ist“ von 289.558,27 € das Anordnungssoll darstellt, d. h. die im Kassenprogramm eingebuchten Forderungsbeträge. Die tatsächlichen Einnahmen für 2024 beliefen sich hingegen auf nur 114.837,34 €. Das ergibt eine Einnahmelücke von ca. 175.000 €. Ventilwächter – kleine Geräte, die am Reifenventil angebracht werden und das Fahrzeug nach kurzer Strecke fahruntüchtig machen – werden in mehreren deutschen Städten bereits erfolgreich als letztes Mittel im Vollstreckungsverfahren eingesetzt. Städte wie Erkrath, Düsseldorf, Görlitz, Duisburg, Dresden und Zittau berichten von einer hohen Kontaktaufnahme- und Zahlungsquote. Der Einsatz erfolgt dabei ausschließlich nach Ausschöpfung anderer Vollstreckungsmöglichkeiten, mit Ankündigung und Warnhinweisen am Fahrzeug. Das Mittel ist kostengünstig, hat nachweislich hohe Wirksamkeit als Druckmittel zur Kontaktaufnahme und verursacht – bei regelkonformem Einsatz – keine unverhältnismäßigen Eingriffe. Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich. Wir sehen hier einen pragmatischen und günstigen Ansatz, die Beitreibungsquote zu heben. Claudia Kamprolf (Fraktionssprecherin) & Martin André (Fraktionssprecher)Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann, 27.05.2026 20260616 – FRAKTION ANTRAG – HuF – VentilwächterHerunterladen