Antrag: Einnahmen durch das Bürgerenergiegesetz im Haushalt und HSK hinterlegen 5. Juni 20265. Juni 2026 Haushaltsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2026 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bär, sehr geehrte Mitarbeitende der Verwaltung, Antrag die Fraktion der GRÜNEN beantragt: Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit der Firma Sonnenernte GmbH als Projektierer der geplanten Agri-PV-Anlage „Obschwarzbach“ auf mit dem Ziel, eine Beteiligungsvereinbarung nach § 6 EEG 2023 abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die geplante Agri-PV-Anlage und den Windpark auf der Fläche Met01-A erzielten Einnahmen nach Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) im Haushalt und freiwilligen HSK zu hinterlegen. Begründung § 6 EEG 2023 sieht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine freiwillige kommunale Beteiligung von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde vor. Diese Zahlung setzt eine aktive Vereinbarung zwischen Projektierer und Gemeinde voraus. Für die Agri-PV-Anlage „Obschwarzbach“ wurden in der im PUB präsentierten Unterlage städtische Einnahmen von 38.000 € jährlich ausgewiesen – ob eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma Sonnenernte GmbH bereits getroffen wurde, ist der Fraktion nicht bekannt. Dies ist zeitnah sicherzustellen. Für den Windpark auf der Fläche Met01-A gilt mit Inkrafttreten des Bürgerenergiegesetzes NRW (BürgEnG) die Ersatzbeteiligung als gesetzlicher Standard: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde, falls keine andere Vereinbarung geschlossen wird. Damit stehen der Stadt durch ein modernes Windrad typischerweise mehr als 20.000 € jährlich zu. Beide Einnahmeströme leisten einen messbaren Beitrag zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts und sind daher im freiwilligen HSK abzubilden. Claudia Kamprolf (Fraktionssprecherin) & Martin André (Fraktionssprecher)Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann, 27.05.2026 20260616 – FRAKTION ANTRAG – HuF – Einnahmen BürgerenergiegesetzHerunterladen