Antrag: Änderungen an der Satzung für Bewohnerparken 5. Juni 20265. Juni 2026 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2026 Antrag Die Fraktion der GRÜNEN beantragt folgende Änderungen in der Beantragung und in der Satzung für das Bewohnerparken: Bewohnerparkausweise können auf Antrag für bis zu drei Jahre ausgestellt werden Bewohnerparkausweise können digital beantragt und verlängert werden Die Bewohnerparkgebühren werden auf 120 € jährlich (10 € monatlich) angehoben Zusätzlich beantragt die Fraktion der GRÜNEN die Prüfung, ob eine Ausweitung bestehender Bewohnerparkgebiete möglich und sinnvoll ist. Begründung Bewohnerparkausweise dienen der Steuerung des ruhenden Verkehrs: Sie entlasten Innenstadtbewohnerinnen und -bewohner und halten Dauerparker fern. Damit dieses Instrument seine Steuerungswirkung entfaltet, muss die Gebührenhöhe spürbar sein. Die aktuelle Jahresgebühr von 70 € bleibt deutlich hinter dem zurück, was andere Kommunen bereits erheben. Eine Anpassung auf 120 € wurde beispielsweise in Hilden bereits vollzogen. Die übrigen Änderungen dienen der Verwaltungsvereinfachung für Stadt und Ausweisinhaber gleichermaßen. Der Online-Antrag für Bewohnerparken ist beispielsweise in Erkrath bereits möglich. Claudia Kamprolf (Fraktionssprecherin) & Martin André (Fraktionssprecher)Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann, 27.05.2026 20260616 – FRAKTION ANTRAG – HuF – Parkraumbewirtschaftung-2Herunterladen