Antrag für Ausschuss für Soziales, Ehrenamt und Sport am 05.05.2026

Antrag: Empfehlung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für Mettmann

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann für den Ausschuss für Soziales, Ehrenamt und Sport am 05.05.2026

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Baudezernat und das Sozialamt zu veranlassen, bis zum nächsten Ausschuss für Soziales, Ehrenamt und Sport eine gemeinsame, fachlich fundierte Empfehlung zu erarbeiten, ob und in welcher Form eine Satzung für Wohnraumschutz und gegen Zweckentfremdung von freifinanziertem Wohnraum für die Stadt Mettmann erlassen werden kann.

Die Empfehlung ist dem zuständigen Ausschuss in schriftlicher Form zur Beratung vorzulegen und soll insbesondere folgende Punkte umfassen:

  1. Einschätzung der aktuellen Situation von leerstehenden bzw. nicht wohnungszweckgemäßen Nutzungen
  2. Bewertung von Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, insbesondere auf die Verfügbarkeit von Sozial- und Mietwohnraum
  3. Analyse möglicher Einnahmequellen (z. B. Strafgebühren, Lizenzgebühren) und deren Verteilung
  4. Abschätzung von Verwaltungsaufwand und erforderlichen Ressourcen
  5. Beschlussvorschlag einer Satzung oder für das Verwerfen einer solchen Regelung

Begründung

Wie beim Runden Tisch für Wohnungsfragen vorgestellt, befindet sich der Mettmanner Wohnungsmarkt in einer angespannten Lage: fehlende öffentlich geförderte Wohneinheiten, steigende Mieten, wachsende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum – und gleichzeitig eine zunehmende Umwidmung von Wohnraum in gewerbliche oder touristische Nutzungen (z. B. Kurzzeitvermietungen). Diese Zweckentfremdungen führen zu einem Verlust von dauerhaft verfügbarem Wohnraum und verschärfen so die Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Zudem berichtete die Abteilung Wohnraumschutz des Sozialamts, dass Mietende Mängel an bestehendem Wohnraum melden können und die Verwaltung gemäß Wohnraumschutzgesetz die Einhaltung von Standards durchsetzt.

Eine Satzung für das Wohnraumschutzgesetz kann mehrere Vorteile bieten:

  • Kostendeckung: Finanzierung der Meldung, Verwaltung und Durchsetzung von Standards durch eine Gebührentabelle.
  • Sozialer Ausgleich: Einnahmen aus Bußgeldern oder Lizenzgebühren können gezielt in Maßnahmen für Menschen in prekären Wohnsituationen (z. B. Wohnungsnothilfe, Housing First) oder in Prämien für die Schaffung neuen Wohnraums fließen.
  • Gewerbeförderung ohne Verdrängung: Die Satzung ermöglicht eine differenzierte Regelung, die Gewerbe in geeigneten Zonen fördert und gleichzeitig den Wohnungsbestand schützt.
  • Transparenz und Rechtsklarheit: Eine einheitliche Satzung schafft klare Rahmenbedingungen für Eigentümer, Vermieter und Investoren und reduziert Rechtsunsicherheiten.

Da sowohl das Baudezernat als auch das Sozialamt über spezifisches Fachwissen zu baurechtlichen und sozialen Aspekten verfügen, ist eine koordinierte Empfehlung unverzichtbar, um ein ausgewogenes Instrument zu entwickeln, das Wohnraumschaffung, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringt.

Claudia Kamprolf (Fraktionssprecherin) & Heike Linnert (Ratsmitglied)
Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann, 27.04.2026

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