Anfrage für den Rat – Sachstandsmitteilung zur Planung des Aufbaus eines integrativen Spielgerätes

Anfrage:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Planungsstand bezüglich des geplanten inklusiven Spielgeräts.

Seitens der Schützenbruderschaft wird berichtet, dass der ursprünglich beplante Standort „in der Champagne“ anscheinend nicht weiter verfolgt wird. Im Gespräch mit der Bürgerstiftung in unserer Fraktion wurde erwähnt, dass als innenstädtischer Standort der Platz in Höhe der Mühlenstraße 15 vorgeschlagen wurde.

Die Fraktion bittet die Verwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist das richtig? Wenn ja aus welchem Grund wird der Standort „in der Champagne“ nicht weiter verfolgt?
  2. Welches ist der aktuell geplante Standort für das inklusive Spielgerät? Wurde bei der Standortwahl die Barrierefreiheit der Erreichbarkeit und die Standort- und Geländetauglichkeit hinsichtlich Barrierefreiheit berücksichtigt?
  3. Der Standort an der Mühlenstraße erscheint uns perfekt. Ist dieser von der Verwaltung geprüft worden? Wenn nein: Ist die Verwaltung bereit, diesen Standort zu prüfen?

Begründung

Ursprünglich war als Standort eine Fläche „in der Champagne“ vorgesehen. Sowohl der Schützenverein als auch die Bürgerstiftung hatten ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Fraktion wurde nun mitgeteilt, dass dieser Standort nicht mehr verfolgt wird. Eine Aussage war, dass stattdessen eine Fläche im Stadtwald in Betracht gezogen werde.

Die Fraktion sieht diesen Standortwechsel kritisch: Der Stadtwald-Spielplatz ist weder barrierefrei erreichbar noch lässt sich der dortige Spielplatz sinnvoll barrierefrei gestalten. Es mangelt an spielplatznahen Parkmöglichkeiten. Die Wege zum Spielplatz müssten auf ganzer Strecke barrierefrei gebaut (und unterhalten) werden. Die Steigungen in den Stadtwald und zum Spielplatz sind per Rollstuhl mit eigener Kraft nicht zu bewältigen. Die Spielwiese des Spielplatzes selbst ist abschüssig und müsste für einen inklusiven Spielplatz großflächig eingeebnet werden.
Ein inklusives Spielgerät an einem Ort zu errichten, der für die Zielgruppe – Kinder mit Behinderungen und ihre Familien – praktisch nicht zugänglich ist, würde den Zweck des Vorhabens konterkarieren.

Als deutlich geeigneter erscheint der Standort auf Höhe der Mühlenstraße 15 (hinter der Sparkasse), der uns im Gespräch mit der Bürgerstiftung genannt wurde. Hier könnte z.B. Rollstuhlgeeignetes Karussell die 4-Seiten-Wippe ersetzen. Dieser Standort überzeugt aus mehreren Gründen: Er liegt mitten im Herzen der Stadt, ist barrierefrei erreichbar und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kinderhospiz, einer kinderärztlichen Praxis sowie auf Kinder spezialisierten Physio- und Ergotherapiepraxen. Gerade weil aktuell nur ein Gerät realisiert werden kann, sollte der Standort so gewählt werden, dass er den größtmöglichen inklusiven Nutzen entfaltet.

Zur Verwaltungserläuterung „inklusives Spielgerät“ im Ratsinformationssystem

https://mettmann.gremien.info/pdf-viewer?name=Vm9yZ2FuZ3NtYXBwZQ==&watermark=0&generated=24-03-2026&document=eyJpZCI6IjIwMjYwMTMwMzEwMDEzOCIsInR5cGUiOiJzdWJtaXNzaW9uIn0=&collection=1

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