Antrag zur Änderung der Sitzungszeiten des Jugendhilfeausschusses

Antrag für den Jugendhilfeausschuss am 05.03.26

Durchführung jeder zweiten JHA-Sitzung während regulärer Kinderbetreuungszeiten –

Start November 2026

Antrag:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass mit Start im November 2026 jede

zweite Sitzung des Jugendhilfeausschusses während regulärer Kinderbetreuungszeiten

durchgeführt wird (beispielsweise um 8:30/9:00 Uhr oder 12:30/13:00 Uhr).

Die übrigen Sitzungen finden weiterhin zu den gewohnten Abendzeiten statt, sodass un-

terschiedliche Lebensrealitäten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Förderung junger Menschen und Familien.

Gleichzeitig sind viele Menschen mit Care-Verantwortung – insbesondere für Kinder – fak-

tisch von diesem wichtigen Gremium ausgeschlossen, weil die Sitzungen überwiegend

spätnachmittags stattfinden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen sind.

Ein strukturelles Problem, keine Einzelfälle

Dass aktuell kaum Menschen mit akuter Care-Verantwortung im Rat und in unseren Aus-

schüssen sitzen, ist kein Zufall, sondern Resultat struktureller Hürden. Laut Statistischem

Bundesamt leisten Frauen durchschnittlich 52% mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer.

2023 lebten in Deutschland rund 8,2 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern, hinzu

kommen ca. 5 Millionen Menschen, die Angehörige pflegen. Die aktuelle Regelung schließt

einen erheblichen Teil der Bevölkerung systematisch aus – nicht, weil diese Menschen

kein Interesse an Kommunalpolitik hätten, sondern weil die Strukturen sie nicht teilhaben

lassen.

Care-Arbeit ist Arbeit

Die Organisation von Kinderbetreuung außerhalb regulärer Betreuungszeiten stellt eine

erhebliche Hürde dar. Während Berufstätige gemäß § 44 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung

NRW für die Wahrnehmung ihrer Ratstätigkeit von ihren Arbeitgebern freizustellen sind,

gibt es keine vergleichbare Regelung für Menschen, die Care-Arbeit leisten. Care-Arbeit ist

Arbeit – und die Abwesenheit von dieser Arbeit ist mindestens ebenso kompliziert zu orga-

nisieren wie die Abwesenheit von Lohnarbeit.

Der Hinweis, man könne sich „einen Babysitter nehmen“, individualisiert ein strukturelles

Problem. Nicht alle haben Zugang zu spontan verfügbaren Betreuungspersonen oder kön-

nen sich private Betreuung leisten. Warum sollten Menschen mit Care-Verantwortung zu-

sätzliche finanzielle und organisatorische Hürden überwinden müssen, während Berufstä-

tige einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung haben? Das ist keine Chancengleichheit,

sondern systematische Benachteiligung.

Rotation schafft Teilhabegerechtigkeit, keine Sonderbehandlung

Die aktuelle Regelung ist Sonderbehandlung – sie bevorzugt systematisch Menschen ohne

Care-Verantwortung. Indem jede zweite Sitzung vormittags stattfindet, wird niemand dau-

erhaft ausgeschlossen. Berufstätige können unkomplizierter die Abendsitzungen wahrneh-

men, Menschen mit Care-Verantwortung können eher an Vormittagssitzungen wahrneh-

men. Beide Gruppen haben damit erleichterten Zugang zu jeweils der Hälfte der Sitzungen

– statt wie bisher nur eine Gruppe zu 100% der Sitzungen.

Das ist keine Sonderbehandlung einer bestimmten Gruppe, sondern die Herstellung von

Teilhabegerechtigkeit. Gleichbehandlung bedeutet nicht, alle gleich zu behandeln, sondern

allen gleiche Teilhabemöglichkeiten zu schaffen.

Vorteile für die Verwaltung und die von Arbeitgebenden entsandten Mitglieder

Für die Verwaltungsmitarbeitenden und die von ihren Arbeitgebenden entsandten Aus-

schussmitgliedern entstehen bei Abendsitzungen Überstunden und ein zusätzlicher organi-

satorischen Aufwand im privaten Umfeld, da einige dieser Ausschussmitglieder nach der

Arbeitszeit noch Care-Arbeit leisten. Vormittagssitzungen entlasten diese Ausschussmit-

glieder, da sie sich besser in die reguläre Arbeitsorganisation integrieren lassen.

Warum gerade der Jugendhilfeausschuss?

Der Jugendhilfeausschuss eignet sich besonders, diese Form der Teilhabegerechtigkeit vo-

ranzutreiben. Als Ausschuss, der sich mit den Belangen von Kindern und Familien befasst,

sollte er Vorreiter für familienfreundliche Strukturen sein. Gerade hier sollten die Perspek-

tiven von Menschen, die aktuell Kinder erziehen, vertreten sein. Es wäre ein deutliches Sig-

nal, dass wir Vereinbarkeit nicht nur als Thema fordern, sondern in unseren eigenen Struk-

turen leben.

Tradition ist kein Argument gegen Teilhabe

Dass Ausschusssitzungen „schon immer abends“ stattgefunden haben, ist kein Argument

für die Beibehaltung diskriminierender Strukturen. Die Tradition von Abendsitzungen ba-

siert auf einem Gesellschaftsmodell, in dem überwiegend Männer mit Hausfrauen politisch

tätig waren. Diese Realität existiert nicht mehr. Wir müssen unsere Strukturen an die heu-

tige Lebensrealität anpassen – und zwar nicht, weil es nett wäre, sondern weil demokrati-

sche Teilhabe es erfordert.

Leuchtturmprojekt für Mettmann

Viele Kommunen haben bereits familienfreundlichere Sitzungszeiten eingeführt. Die EAF

Berlin dokumentiert in ihren Handlungsempfehlungen „Mit Kind in die Politik“ zahlreiche

Beispiele erfolgreicher Umsetzung. Die Frage ist nicht, ob es geht, sondern ob wir als de-

mokratische Parteien wollen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen an poli-

tischen Entscheidungen teilhaben können.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Chance, als Leuchtturmprojekt für familienfreundliche

Kommunalpolitik in Mettmann voranzugehen. Die hier gewonnenen Erfahrungen können

anderen Ausschüssen als Vorbild dienen und langfristig dazu beitragen, dass kommunalpo-

litisches Engagement für mehr Menschen möglich wird.

Für die Fraktion der GRÜNEN

Claudia Kamprolf Martin André

Fraktionssprecherin Fraktionssprecher

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