Antrag für den Jugendhilfeausschuss am 05.03.26
Durchführung jeder zweiten JHA-Sitzung während regulärer Kinderbetreuungszeiten –
Start November 2026
Antrag:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass mit Start im November 2026 jede
zweite Sitzung des Jugendhilfeausschusses während regulärer Kinderbetreuungszeiten
durchgeführt wird (beispielsweise um 8:30/9:00 Uhr oder 12:30/13:00 Uhr).
Die übrigen Sitzungen finden weiterhin zu den gewohnten Abendzeiten statt, sodass un-
terschiedliche Lebensrealitäten gleichermaßen berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Förderung junger Menschen und Familien.
Gleichzeitig sind viele Menschen mit Care-Verantwortung – insbesondere für Kinder – fak-
tisch von diesem wichtigen Gremium ausgeschlossen, weil die Sitzungen überwiegend
spätnachmittags stattfinden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen sind.
Ein strukturelles Problem, keine Einzelfälle
Dass aktuell kaum Menschen mit akuter Care-Verantwortung im Rat und in unseren Aus-
schüssen sitzen, ist kein Zufall, sondern Resultat struktureller Hürden. Laut Statistischem
Bundesamt leisten Frauen durchschnittlich 52% mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer.
2023 lebten in Deutschland rund 8,2 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern, hinzu
kommen ca. 5 Millionen Menschen, die Angehörige pflegen. Die aktuelle Regelung schließt
einen erheblichen Teil der Bevölkerung systematisch aus – nicht, weil diese Menschen
kein Interesse an Kommunalpolitik hätten, sondern weil die Strukturen sie nicht teilhaben
lassen.
Care-Arbeit ist Arbeit
Die Organisation von Kinderbetreuung außerhalb regulärer Betreuungszeiten stellt eine
erhebliche Hürde dar. Während Berufstätige gemäß § 44 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung
NRW für die Wahrnehmung ihrer Ratstätigkeit von ihren Arbeitgebern freizustellen sind,
gibt es keine vergleichbare Regelung für Menschen, die Care-Arbeit leisten. Care-Arbeit ist
Arbeit – und die Abwesenheit von dieser Arbeit ist mindestens ebenso kompliziert zu orga-
nisieren wie die Abwesenheit von Lohnarbeit.
Der Hinweis, man könne sich „einen Babysitter nehmen“, individualisiert ein strukturelles
Problem. Nicht alle haben Zugang zu spontan verfügbaren Betreuungspersonen oder kön-
nen sich private Betreuung leisten. Warum sollten Menschen mit Care-Verantwortung zu-
sätzliche finanzielle und organisatorische Hürden überwinden müssen, während Berufstä-
tige einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung haben? Das ist keine Chancengleichheit,
sondern systematische Benachteiligung.
Rotation schafft Teilhabegerechtigkeit, keine Sonderbehandlung
Die aktuelle Regelung ist Sonderbehandlung – sie bevorzugt systematisch Menschen ohne
Care-Verantwortung. Indem jede zweite Sitzung vormittags stattfindet, wird niemand dau-
erhaft ausgeschlossen. Berufstätige können unkomplizierter die Abendsitzungen wahrneh-
men, Menschen mit Care-Verantwortung können eher an Vormittagssitzungen wahrneh-
men. Beide Gruppen haben damit erleichterten Zugang zu jeweils der Hälfte der Sitzungen
– statt wie bisher nur eine Gruppe zu 100% der Sitzungen.
Das ist keine Sonderbehandlung einer bestimmten Gruppe, sondern die Herstellung von
Teilhabegerechtigkeit. Gleichbehandlung bedeutet nicht, alle gleich zu behandeln, sondern
allen gleiche Teilhabemöglichkeiten zu schaffen.
Vorteile für die Verwaltung und die von Arbeitgebenden entsandten Mitglieder
Für die Verwaltungsmitarbeitenden und die von ihren Arbeitgebenden entsandten Aus-
schussmitgliedern entstehen bei Abendsitzungen Überstunden und ein zusätzlicher organi-
satorischen Aufwand im privaten Umfeld, da einige dieser Ausschussmitglieder nach der
Arbeitszeit noch Care-Arbeit leisten. Vormittagssitzungen entlasten diese Ausschussmit-
glieder, da sie sich besser in die reguläre Arbeitsorganisation integrieren lassen.
Warum gerade der Jugendhilfeausschuss?
Der Jugendhilfeausschuss eignet sich besonders, diese Form der Teilhabegerechtigkeit vo-
ranzutreiben. Als Ausschuss, der sich mit den Belangen von Kindern und Familien befasst,
sollte er Vorreiter für familienfreundliche Strukturen sein. Gerade hier sollten die Perspek-
tiven von Menschen, die aktuell Kinder erziehen, vertreten sein. Es wäre ein deutliches Sig-
nal, dass wir Vereinbarkeit nicht nur als Thema fordern, sondern in unseren eigenen Struk-
turen leben.
Tradition ist kein Argument gegen Teilhabe
Dass Ausschusssitzungen „schon immer abends“ stattgefunden haben, ist kein Argument
für die Beibehaltung diskriminierender Strukturen. Die Tradition von Abendsitzungen ba-
siert auf einem Gesellschaftsmodell, in dem überwiegend Männer mit Hausfrauen politisch
tätig waren. Diese Realität existiert nicht mehr. Wir müssen unsere Strukturen an die heu-
tige Lebensrealität anpassen – und zwar nicht, weil es nett wäre, sondern weil demokrati-
sche Teilhabe es erfordert.
Leuchtturmprojekt für Mettmann
Viele Kommunen haben bereits familienfreundlichere Sitzungszeiten eingeführt. Die EAF
Berlin dokumentiert in ihren Handlungsempfehlungen „Mit Kind in die Politik“ zahlreiche
Beispiele erfolgreicher Umsetzung. Die Frage ist nicht, ob es geht, sondern ob wir als de-
mokratische Parteien wollen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen an poli-
tischen Entscheidungen teilhaben können.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Chance, als Leuchtturmprojekt für familienfreundliche
Kommunalpolitik in Mettmann voranzugehen. Die hier gewonnenen Erfahrungen können
anderen Ausschüssen als Vorbild dienen und langfristig dazu beitragen, dass kommunalpo-
litisches Engagement für mehr Menschen möglich wird.
Für die Fraktion der GRÜNEN
Claudia Kamprolf Martin André
Fraktionssprecherin Fraktionssprecher
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