Antrag zur Aufnahme der Schwerbehindertenvertretung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Antrag für Jungendhilfeausschuss am 05.03.2026

Antrag:

Die Schwerbehindertenvertretung der Stadt Mettmann wird als beratendes Mitglied in den

Jugendhilfeausschuss aufgenommen. Die Satzung des Jugendamtes wird entsprechend ge-

ändert.

Begründung:

Nach § 5 Abs. 1 AG KJHG NRW kann der Kreis der beratenden Mitglieder des Jugendhil-

feausschusses durch die Satzung jederzeit erweitert werden.

Die Aufnahme der Schwerbehindertenvertretung als beratendes Mitglied ist aus mehreren

Gründen sachgerecht:

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sind eine wich-

tige Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Studien zeigen, dass diese Kinder besonders

von Vernachlässigung, Gewalt und Armut betroffen sind. Die Schwerbehindertenvertretung

verfügt über spezifische Expertise zu den Bedarfen und besonderen Gefährdungslagen die-

ser Personengruppe.

Durch die beratende Mitwirkung im Ausschuss wird sichergestellt, dass die Perspektive von

Menschen mit Behinderungen bei allen relevanten Entscheidungen der Jugendhilfe früh-

zeitig einbezogen wird. Dies dient der Umsetzung von Inklusion und Teilhabe im Sinne der

UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Schwerbehindertenvertretung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der entsen-

denden Stelle benannt.

Für die Fraktion der GRÜNEN

Claudia Kamprolf

Fraktionssprecherin

Martin André

Fraktionssprecher

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