Antrag zur Aufnahme der Schwerbehindertenvertretung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss 27. Januar 202630. Januar 2026 Antrag für Jungendhilfeausschuss am 05.03.2026 Antrag: Die Schwerbehindertenvertretung der Stadt Mettmann wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen. Die Satzung des Jugendamtes wird entsprechend ge- ändert. Begründung: Nach § 5 Abs. 1 AG KJHG NRW kann der Kreis der beratenden Mitglieder des Jugendhil- feausschusses durch die Satzung jederzeit erweitert werden. Die Aufnahme der Schwerbehindertenvertretung als beratendes Mitglied ist aus mehreren Gründen sachgerecht: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sind eine wich- tige Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Studien zeigen, dass diese Kinder besonders von Vernachlässigung, Gewalt und Armut betroffen sind. Die Schwerbehindertenvertretung verfügt über spezifische Expertise zu den Bedarfen und besonderen Gefährdungslagen die- ser Personengruppe. Durch die beratende Mitwirkung im Ausschuss wird sichergestellt, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen bei allen relevanten Entscheidungen der Jugendhilfe früh- zeitig einbezogen wird. Dies dient der Umsetzung von Inklusion und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Schwerbehindertenvertretung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der entsen- denden Stelle benannt. Für die Fraktion der GRÜNEN Claudia Kamprolf Fraktionssprecherin Martin André Fraktionssprecher Antrag_JHA_Schwerbehindertenvertretung_05.03.26Herunterladen