Endlich Erneuerbare Energien – Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden 16. Mai 2026 Antrag für: Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen am 02.06.2026 Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt Mettmann vom 28.03.2023 (Liste Dächer geeigneter Gebäude, Errichtung PV auf dem Rathausneubau und Einstellung der erforderlichen Mittel) Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits am 28.03.2023 vom Rat der Stadt Mettmann gefassten Beschuss umgehend umzusetzen: Die Verwaltung erstellt eine Liste sämtlicher städtischer Gebäude mit deren Potential zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (z.B. mit Hilfe des Solarpotentialkatasters des Kreis Mettmann). Hierfür werden Daten zur möglichen Größe (Fläche), Ausrichtung, Neigung, möglicher max. Leistung (kWp), geschätzter Herstellungskosten, der jährliche Stromverbrauch der betreffenden Liegenschaften, die Amortisationszeit sowie die zu erwartende CO2-Vermeidung unter Angabe der verwendeten Randbedingungen ermittelt. Die Verwaltung veranlasst umgehend die Projektierung und Umsetzung einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathausneubaus und schlägt ein weiteres Projekt für die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung aktueller Fördermittelprogramme und jeweils zwei weitere für die Folgejahre vor. Für die Umsetzung der Projekte werden 200.000 EUR mit einem Sperrvermerk als Investitionsmittel in den Haushalt 2026 sowie für die Folgejahre eingestellt. Eine mögliche Bezuschussung durch Bund oder Land NRW wird entsprechend berücksichtigt. Begründung: Am 28.02.2023 wurde vom Rat der Stadt Mettmann der oben genannte Beschluss (vgl. Drucksachen-Nr. 076.3/2023) fast wortgleich gefasst und bislang nicht umgesetzt. Lediglich Punkt 3 des Antrages wurde hier sinngemäß aktualisiert. Gerade im Hinblick auf die nach wie vor bevorstehenden Herausforderungen im Rahmen der Aufstellung eines freiwilligen HSK und dem damit verbundenen Auftrag perspektivisch einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen ist es unumgänglich, Maßnahmen zu ergreifen, die in den Folgejahren zu spürbarer Entlastung von konsumtiven Mitteln führen (hier: deutliche Einsparung von Stromkosten). Bereits nach wenigen Jahren amortisieren sich Solaranlagen und tragen somit mittel- und langfristig auch zur Entlastung des städtischen Haushalts bei. Daher sollen die bereits schon einmal beschlossenen Mittel erneut im Haushalt 2026 veranschlagt und eine Umsetzung mit größter Priorität angegangen werden.