Antrag auf Verringerung des Ansatzes für Kanalsanierungen und -erneuerungen 16. Mai 2026 Haushaltsantrag für den Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen am 02.06.2026 Produkt 11.11.03 (Zeile 25 bzw. Maßnahme 26-33-000584 S. 635): Ansatz für Kanalsanierungen und -erneuerungen reduzieren Antrag: Der Ansatz für die Baumaßnahmen in Produkt 11.11.03 für Kanalsanierungen und -erneuerungen wird für die Jahre 2026-2029 auf ein für die Verwaltung realisierbares Maß reduziert. Begründung aus unserem gleichlautenden Antrag in 2024: „In der Vergangenheit konnten nicht alle geplanten Projekte im vorgesehenen Jahr umgesetzt werden. Für 2022 wurden beispielsweise Mittel in Höhe von 2.080.000€ eingeplant. Das Ergebnis für 2022 liegt jedoch lediglich bei 415.527,08€. Auch für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 ist es unwahrscheinlich, dass alle Projekte umgesetzt und daher die gesamten Mittel abgerufen werden. Dies führt dazu, dass das Haushaltsplanergebnis unnötig verschlechtert wird.“ Antwort der Verwaltung (Drucksache 194/2024): „Die von der Fachverwaltung im Haushalt hinterlegten Erneuerungsmaßnahmen wurden in ihrem Umfang seitens der Verwaltung so geplant, dass die Maßnahmen auch im Haushaltszeitraum realisiert werden können. Voraussetzung ist lediglich die Besetzung aktuell vakanter Stellen in der Fachabteilung im Laufe des Jahres 2024. Die Verwaltung ist zuversichtlich die Stellenbesetzung innerhalb des angegebenen Zeitraums realisieren zu können und somit die Fachabteilung mit Unterstützung durch externe Planungsbüros für die Quantität und Qualität der anstehenden Projekte ausreichend leistungsfähig zu machen. Wie bereits in der vergangenen PLB-Sitzung ausgeführt sind die Erneuerungsmaßnahmen das zentrale Werkzeug zur Reduzierung des Wertverlustes und zur Lebenszeitverlängerung unseres Kanalnetzes. Darüber hinaus ist die vorausschauende Sanierung bzw. Erneuerung eine relativ kostengünstige und bürgerfreundliche Alternative zu ungeplanten Reparaturen und Straßensperrungen. In diese Maßnahmen sollte daher möglichst viel Energie investiert werden. Die Verwaltung empfiehlt eine Ablehnung des Antrags. Gez. Janseps“ Begründung 2026: Uns ist bewusst, dass Erneuerungsmaßnahmen in unser Kanalnetz das zentrale Werkzeug zur Reduzierung des Wertverlustes und zur Lebenszeitverlängerung sind. Doch auch in jüngster Vergangenheit konnten nicht alle geplanten Projekte im vorgesehenen Jahr umgesetzt werden. Auch für die Haushaltsjahre 2026-2029 ist es unwahrscheinlich, dass alle Projekte umgesetzt und daher die gesamten Mittel abgerufen werden. Dies führt dazu, dass das Haushaltsplanergebnis und damit auch das freiwillige HSK unnötig verschlechtert werden. Des Weiteren sind für die Jahre bis 2028 6 Millionen (bis 2029 10 Millionen) Euro mehr eingeplant als im Doppelhaushalt 2024/25, die Gründe für diese Erhöhung sind nicht ersichtlich. Im Doppelhaushalt 2024/25 wurden folgende Beträge geplant: 2024: 5.660.000 EUR 2025: 4.320.000 EUR 2026: 1.320.000 EUR 2027: 670.000 EUR 2028: 670.000 EUR >SUMME – 12.640.000 EUR Im Haushalt 2026 sind folgende Beträge geplant, bzw. als realisiert angegeben: 2024: 1.306.383 EUR (IST) (zu 5,6 Mio Plan s.o.) 2025: 4.320.000 EUR (Ansatz) 2026: 4.370.000 EUR 2027: 4.345.000 EUR 2028: 4.345.000 EUR >SUMME – 18.686.383 EUR 2029: 4.295.000 EUR >SUMME – 22.981.383 EUR