CDU und FDP streichen Sozialleistung

Kein kostenloser Einzelmusikunterricht mehr für Kinder mit Sozialpass

Im Sozialausschuss vom 25.2. wurde über die Nutzung des Sozialpasses berichtet, den z.B. BezieherInnen von Leistungen nach SGB II und XII, des Arbeitslosengeldes II oder Wohngeldes erhalten, mit dem Ziel, dass vor allem deren Kinder an den Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Mettmann teilhaben können. Letztes Jahr war es auf Antrag der Grünen auch weiterhin möglich geworden, dass  die Kinder mit Sozialpass, wie alle anderen Kinder auch, sowohl im Einzel- wie auch im Gruppenunterricht an der Musikschule unterrichtet werden.

Diese Möglichkeit wurde nun von den Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ersatzlos gestrichen, obwohl die Verwaltung im Ausschuss anführte, dass der Einzelunterricht auch jetzt schon nur in besonderen Ausnahmefällen für Kinder mit Sozialpass erteilt wird. „Auch für besonders talentierte Kinder oder solche, die ein Instrument lernen, das nur im Einzelunterricht gelernt werden kann, sind die Leistungen des Einzelunterrichts nun nicht mehr durch den Sozialpass abgedeckt. Nur so kann jedoch die bestmögliche musikalische Bildung erfolgen, die nachhaltig durch die Förderung des Selbstbewusstseins und der Lernfähigkeit auch die gesamte Entwicklung eines Kindes positiv beeinflussen kann.“, so Steffin-Özlük, grünes Ratsmitglied. Nils Lessing, Fraktionssprecher der Grünen dazu: „Die Argumentation, dass der Stadt dadurch Einnahmen entgehen würden, können wir so natürlich nicht teilen. Die Kinder, denen durch den Sozialpass die Teilnahme am Musikunterricht ermöglicht wird, würden diesen ohne diese Sozialleistung gar nicht wahrnehmen können, was leider zukünftig der Fall sein wird.“

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