Antrag: Finanzielle Beteiligung der Stadt Mettmann an der Windkraftzone Met01-A 25. Mai 202629. Mai 2026 Antrag: Finanzielle Beteiligung der Stadt Mettmann an der Windkraftzone Met01-A Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2026 Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit dem Projektentwickler des Windparks auf der Fläche Met01-A die Möglichkeit einer reinen Kapitalbeteiligung der Stadt Mettmann zu prüfen – z. B. über die Stadtwerke Mettmann GmbH. Ziel ist ein vertraglich gesicherter Anteil an den Erlösen des Windparks, ohne dass die Stadt selbst Strom bezieht oder verkauft. Die Verwaltung soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Renditepotenzial und die Risiken sowie die damit einhergehenden möglichen Verbesserungen für den städtischen Haushalt aufzeigen. Begründung Eine reine Finanzbeteiligung ermöglicht der Stadt, aus der Windenergie-Erzeugung stabile Erträge zu erzielen, ohne operative Aufgaben zu übernehmen. Die daraus resultierenden Gewinne können direkt in kommunale Sozial- und Klimaschutzprojekte fließen und gleichzeitig den Haushalt entlasten. Die Stadt Mettmann kann so von einer renditestarken Investition profitieren – ein klares Signal für eine zukunftsfähige, wirtschaftlich nachhaltige Energiewende. Mit Inkrafttreten des neuen Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) wird eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit bei allen neuen Windparks in Nordrhein-Westfalen zum Regelfall. Die Stadt Mettmann sollte die Chance nutzen, mehr als nur die sogenannte Ersatzbeteiligung zu erzielen. Claudia Kamprolf (Fraktionssprecherin) & Martin André (Fraktionssprecher)Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Mettmann, 22.05.2026 20260616 – FRAKTION ANTRAG – HuF – Finanzanlage WindkraftHerunterladen