Pauschale für Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

Haushaltsantrag für den Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen am 02.06.2026

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue „Förderrichtlinie Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen“ im Haushalt abzubilden. Alle Gemeinden in NRW erhalten ab 2026 jeweils eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zur Förderung von Denkmal-pflegemaßnahmen vor Ort.

Begründung:

Die neue Pauschale ist im aktuellen Haushaltsentwurf nicht ersichtlich, auch im Entwurf des HSK ist sie nicht aufgeführt. In Summe wären das über einen Zeitraum von 10 Jahren  75.000 EUR mehr Haushaltsmittel im freiwilligen HSK.

Ab dem 1. Januar 2026 wird das Antragsverfahren für Einzelprojekte geändert. Alle 396 Unteren Denkmalbehörden erhalten zusätzlich eine einheitliche Fachpauschale von 7.500 Euro. Damit wird die Antrags‑ und Bewilligungsroutine vereinfacht und die Finanzierung kann unmittelbar vor Ort umgesetzt werden – ein klarer Schritt hin zu weniger Bürokratie und eindeutig definierten Zuständigkeiten.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-denkmalfoerderung-nordrhein-westfalen-wird-einfacher-digitaler-transparenter

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