Gastronomiebetrieb wiederherstellen
Nach dem Verlust des langjährigen Pächters und um dem 200000 Euro teuren Reparaturstau zu umgehen, sollte das Stadtwaldhaus verkauft werden. Der Auftrag aller damals im Rat vertretenen Parteien an die Stadtverwaltung Mettmann, war und ist wie folgt:
Das Stadtwaldhaus darf nur verkauft werden, wenn es langfristig für die Bürger von Mettmann als Gastronomiebetrieb zur Verfügung steht. Alle Randbedingungen, die dazu nötig sind, müssen von der Stadtverwaltung geschaffen werden. (Beschluss 17.12.2013)
„Die Verwaltung möge bitte ihren Auftrag zeitnah durchführen, so wie besprochen und beschlossen. Wenn das nicht klappt, muss die Option „Rückkauf“ angewendet werden, so wie es der Kaufvertrag mit den Erwerber vorsieht.”, so Christoph Hütten, grünes Ratsmitglied.
Die Stadtverwaltung möge ihre geplante Vorgehensweise und das Ergebnis der Gespräche zwischen Bürgermeister und dem Bauherrn spätestens bei der nächsten Bauausschusssitzung berichten.
DIE GRÜNEN Mettmann warten gespannt auf die Bekanntgabe des Eröffnungstermins.