Grüner Antrag angenommen!

Weiterhin Einzelunterricht an der Musikschule mit Sozialpass möglich

Im Sozialausschuss am 11.6. wurde der Sachstandsbericht zur Nutzung des Sozialpasses in Mettmann vorgestellt. Den Sozialpass erhalten z.B. BezieherInnen von Leistungen nach SGB II und XII, des Arbeitslosengeldes II oder Wohngeldes. Ziel ist es, dass vor allem deren Kinder an den Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Mettmann teilhaben können. Unter anderem gehört dazu auch die Möglichkeit für die Kinder, kostenfrei die Angebote der Musikschule wahrzunehmen. Diese Möglichkeit zur musikalischen Bildung wurde 2012 von 32 Kindern mit Sozialpass wahrgenommen, von denen ohne den Sozialpass sicher der größte Teil die Einrichtung nicht hätte besuchen können. Dies geschah bisher, wie bei allen anderen Kindern auch, sowohl im Einzel- wie auch im Gruppenunterricht.

Gegen den Verwaltungsvorschlag stellten die Grünen im Ausschuss den Antrag, diese Möglichkeit, auch am Einzelunterricht teilzunehmen, weiterhin in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Nur so kann die bestmögliche musikalische Bildung erfolgen, die nachhaltig durch die Förderung des Selbstbewusstseins und der Lernfähigkeit auch die gesamte Entwicklung eines Kindes positiv beeinflussen kann. Gegen die Stimmen von FDP und CDU wurde dem Antrag mit einer knappen Mehrheit zugestimmt.

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