Umgang mit Bürgeranträgen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Sitzung des Rates wurden drei Bürgeranträge nach § 24 GO behandelt. Alle diese Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Dabei ist uns aufgefallen, dass diese drei Anträge durch den Bürgermeister uneinheitlich behandelt wurden, zum Teil wurde lediglich als Beschlussvorschlag „Informationsvorlage“ eingefügt, bei anderen ein ablehnender Beschlussvorschlag eingefügt.

Unserer Meinung nach ist bei Anträgen gemäß § 24 GO der Antrag des Bürgers zu behandeln, d.h., dass der Antragstext als Beschlussvorschlag zu übernehmen ist. Es bleibt dem Bürgermeister unbenommen, in der Verwaltungserläuterung gegen den Antrag zu votieren, der Rat indessen muss den Beschlussvorschlag des Antragstellers behandeln und darüber abstimmen.

Mit einem geänderten Beschlussvorschlag oder der Einfügung „Informationsvorlage“ als Beschlussvorschlag, wird der Bürgerantrag abgewertet, was dem Interesse des Rates an der Bürgerbeteiligung nicht entspricht. Außerdem nimmt der Bürgermeister dadurch unverhältnismäßigen Einfluss auf die Entscheidung des Rates.

Wir bitten die Verwaltung mit unserem Antrag eine juristische Stellungnahme zu der Behandlung von Bürgeranträgen gemäß Gemeindeordnung vorzulegen.

Beschlussvorschlag:
Bei Bürgeranträgen gemäß § 24 GO zu Sitzungen des Rates der Stadt und seinen Ausschüssen wird in allen Fällen als Beschlussvorschlag der Text des Antragstellers wiedergegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Lessing
Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen

zurück