SPD und CDU stimmten für den Abriss der Kichendelle

Als im Jahr 2006 der Schulausschuss zuletzt den Schulentwicklungsplan beraten hatte, beschloss die Politik – demokratisch – mit großer Mehrheit oder sogar einstimmig, die Schule Kirchendelle zu erhalten. Damit konnten die Eltern voller Vertrauen ihre Kinder an dieser Schule anmelden.

Was konnte schon Aufregendes passieren, frühestens zum Ende des Schuljahres 2009/2010 sollte der Schulentwicklungsplan neu beraten werden und die Anmeldezahlen lagen beständig bei mindestens zwei Eingangsklassen. Eine Grundschule, so der Schulaufsichtsbeamte noch in der Sitzung des Schulausschusses, wird – gewissermaßen per Gesetz – automatisch geschlossen, sobald sie nicht einmal mehr eine Eingangsklasse bilden kann. Wird dieser Automatismus vorgezogen, z.B. weil verlässliche Zahlen zeigen, dass dies bald der Fall sein wird, kann der Rat ebenfalls den Beschluss fassen, keine neuen Eingangsklassen zu bilden.

In diesem Fall ist die Aufregung für die Eltern gering, sie wissen im Voraus, dass ihnen diese Schule für die Anmeldung nicht mehr zur Verfügung steht. Die Kinder die die Schule bereits besuchen, besuchen diese (gemeinsam in diesem oder einem anderen Objekt) bis zum Ende. Probleme hat in diesem Fall die Schulaufsicht, die Zug um Zug geringere Möglichkeiten hat, Lehrerausfälle, z.B. nach Erkrankungen, auszugleichen. Oft wird in solchen Fällen eine enge Kooperation mit einer oder zwei benachbarten Schulen gesucht und gefunden, aber es macht eben Arbeit. Klar, dass die von der Verwaltung Mettmann vorgeschlagene Lösung für die Schulaufsicht charmant ist und der Schulaufsichtsbeamte in der Sitzung des Schulausschusses sogar so weit geht, die Zustimmung der Bezirksregierung zu prognostizieren, welches Ratsmitglied kann da noch nein sagen.

Die Verwaltung indessen trug mit verschiedenen Akteuren folgende Argumente vor:

  1. Bei Schließung der Schule fallen die Unterhaltskosten weg.
  2. Wir können wenigstens den Zeitwert des Gebäudes von der Versicherung kassieren.
  3. Wir können das Grundstück vermarkten.
  4. Wir vermeiden Kosten für bauliche Verbesserungen an diesem Standort.

Zu 1.:
Die Unterhaltskosten entstehen weitgehend für die Nutzung von Klassenräumen, Fachräumen und außerschulische Betreuung (z.B.: Reinigung; Heizung, Strom etc.), warum die nicht anfallen, wenn die gleiche Anzahl Räume in anderen Schulen, in denen sie zuvor leer standen, war in den Erläuterungen nicht zu finden und wird von uns auch nicht verstanden.

Zu 2.:
Der Erstattung des Zeitwertes stehen die Kosten für Abbruch und Entsorgung entgegen, die vorsichtshalber noch nicht ermittelt wurden. Da wir aber wissen, dass das Objekt durch den Brand mit Dioxin und anderen unschönen Dingen verseucht ist, wird wohl einiges als Sondermüll entsorgt werden müssen. Wir sind nicht nur gespannt, ob das auch ordentlich gemacht wird, wir sind auch neugierig, was es kosten wird, d.h. ob von der Erstattung noch was übrig bleibt.

Zu 3.:
Über die Möglichkeiten der Vermarktung des Grundstückes scheinen die Meinungen auseinander zu gehen. Einerseits wird in der Sitzung dargelegt, dass es dabei keinerlei Einschränkungen gebe, andererseits haben einige Ausschussmitglieder sicher nicht ohne Grund so intensiv nachgefragt, wir sind gespannt.

Zu 4.:
Die baulichen Verbesserungen an diesem Standort fallen definitiv weg. Das neue kommunale Finanzmanagement macht jedoch keinen Unterschied, an welchem Standort diese Verbesserungen aufgewendet werden, sie sind an den jeweiligen Standorten auf die voraussichtliche Nutzungszeit abzuschreiben.

Soviel zu den vorgebrachten Argumenten. Was da außer neuen Unsicherheiten zum Nutzen übrig bleibt, mag jeder selbst bedenken. Jedenfalls steht dieser Nutzen, den wir auf alle Fälle nicht sehen, den Interessen der Kinder und Eltern gegenüber, die von der Maßnahme der Verwaltung und nunmehr der Mehrheit des Rates betroffen sind:

Katastrophale Unsicherheiten, wie es weiter gehen soll, wo das Kind nach den Ferien zur Schule gehen soll, wie die außerschulische Betreuung geregelt werden kann, ob beide Eltern nach den Ferien noch ihrem Job nachgehen können, ob es einen Wechsel in der Unterrichtsmethodik gibt, ob die bekannten Lehrer sich am neuen Standort wieder finden, wie es mit den so erfolgreichen Patenschaften aussieht, u.v.a.m.

  • hinnehmen und gewöhnen an ungewollte Veränderungen,
  • Vertrauensverlust der Kinder gegenüber Schule und Eltern,
  • gesundheitliche Probleme bei Kinder und Eltern, wie Schlafstörungen, Stimmungsstörungen oder -schwankungen, 
  • faktische Auflösung der freien Schulwahl.

Damit das nicht passiert, wurden die oben skizzierten gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Zur Demokratie gehört nicht nur, dass man eine andere Meinung haben darf, sondern auch, dass Verwaltungshandeln einer Überprüfung standhält.

Weil wir eigentlich keinen richtigen Erfolg in Geld erkennen konnten, haben wir uns gefragt, was soll das Ganze eigentlich? Eine vage Idee, dass der Verlauf der geplanten Seibelspange und ein evtl. erforderlicher Lärmschutz im Bereich der Schule in diesem Zusammenhang nie öffentlich genannt geschweige denn geschrieben, aber zur Mehrheitsbildung informell beigetragen haben könnte, ist natürlich völliger Quatsch und weit hergeholt.

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