Radweg an der B 7 (ehemalige K18)

Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung Mettmann wird beauftragt, den Träger der Straßenbaulast aufzufordern, die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an den ihm übertragenen Straßen zu übernehmen und über das Ergebnis im zuständigen Ausschuss zu berichten.

Begründung:
Durch den bekannten Grundstückstausch sind die Rechte und Pflichten für die Umgehungsstraße auf den Bund übergegangen.
Für Fußgänger und Radfahrer besteht ein gemeinsam zu nutzender Weg für beide Fahrt- bzw. Gehrichtungen. Wir gehen davon aus, dass beim Bau dieses Weges Vorschriften für eine bestimmte Mindestbreite bestanden.
Die Breite des ursprünglichen Rad- und Fußweges hat sich inzwischen in weiten Teilen halbiert, dadurch dass das Straßenbegleitgrün sich auf diesen Weg ausgebreitet hat. Im Falle des Begegnungsverkehrs oder bei Überholvorgängen bestehen gelegentlich bereits Probleme, so dass Radfahrer häufig auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen oder Fußgänger bzw. Radfahrer auf den Grünstreifen ausweichen müssen.

Für die Fraktion B90/DIE GRÜNEN
Nils Lessing, Jochen Klister

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