Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Peckhauser Straße

Auf der Peckhauser Straße wird im Bereich der Astrid-Lindgren Grundschule eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet.


Begründung:

Die derzeitige Tempo 50 Regelung im Bereich der Schule führt laut Aussage der Schulleitung zu einer erheblichen Lärm-Mehrbelastung, die den Unterrichtsablauf direkt und indirekt negativ beeinflusst. Eine detaillierte Schilderung des Ist-Zustands findet sich im Anschreiben der Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule vom 10.10.2011

Unter Berücksichtigung des dort geschilderten Sachverhalts und der Tatsache, dass der Schulbetrieb an dieser Schule bis 16:00 Uhr dauert, erscheint eine Geschwindigkeitsreduzierung mit den folgenden Parametern als ein geeignetes Mittel, die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß zu senken:

Zeitlich: Montags bis Freitags von jeweils 07:00 bis 17:00 Uhr
Räumlich: ab Kreuzung Peckhauserstraße / Spessartstraße / Am Hoshof in
Richtung Düsseldorfer Straße beidseitig auf eine Länge von 150 m
Max. Geschw.: 30 km/h



Ein Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Schule kam bereits am 29.09.2010 im Verkehrsausschuss zur Abstimmung und unterlag denkbar knapp bei Stimmengleichheit. Damals fand das Argument der Lärmbelästigung mangels Kenntnis keine Berücksichtigung. Durch eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung wird den Belangen der Schüler und Lehrer entsprochen ohne die übrigen Verkehrsteilnehmer über das erforderliche Maß hinaus zu beeinträchtigen.


Für die Fraktion B90/DIE GRÜNEN
Nils Lessing, Eberhard Backeshoff

zurück