Aufstellung eines Baum- und Grünflächenkatasters


Die Verwaltung wird beauftragt ein Baum- und Grünflächenkatasters in Form einer Auflistung und entsprechender Plandarstellung aufzustellen. Hierzu sollten sämtliche öffentliche Grünflächen; bei Bäumen auch bekannte, besonders schützenswerte Pflanzen auf Privatgrundstücken einbezogen werden. Dabei sollen detaillierte quantitative und qualitative Merkmale zu den einzelnen Standorten aufgeführt werden.

Begründung:
Immer wieder werden aus besonderem Anlass einzelne öffentliche Grünflächen für die Bebauung freigegeben. In jedem dieser Einzelfälle sprechen Gründe für ein solches Vorgehen. Möglicherweise wird so demnächst aber die letzte innerstädtische öffentliche Grünfläche verschwunden sein. Mit Hilfe eines entsprechenden Katasters ist es dem Rat der Stadt Mettmann und seinen Fachausschüssen erst möglich, vorausschauend eine nachhaltige Stadtentwicklung zur „Weiterentwicklung der Lebensqualität (…) und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen“1 zu betreiben.

Für die Fraktion B90/DIE GRÜNEN
Nils Lessing, Hanne Steffin

1 Haushaltsentwurf 2010 der Stadt Mettmann, Leitbild und Oberziele.

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