Anfrage zur Vergnügungssteuersatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, bis zur Sitzung des Veraltungsausschusses die von uns anlässlich der letzten Beschlussfassung monierte Fassung zu der Steuer für „die Würde des Menschen verachtende Spiele“ daraufhin zu überprüfen, ob die getroffene Formulierung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Einklang steht.

Wir wiederholen unsere Auffassung, dass die Präambel zum Grundgesetz die Würde des Menschen als „unantastbar“ bezeichnet und folglich solche Spiele nicht gegen eine erhöhte Vergnügungssteuer gestattet werden können.

Wir bitten Sie, bei Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zu dieser Fragestellung einzuholen und, sofern die Antwort bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses nicht vorgelegt werden kann, diese mit unserer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss und/oder im Rat der Stadt vorzulegen.

Wir halten den von der Mehrheit des Rates gefassten Beschluss für einen leichtfertigen Umgang mit dem Grundgesetz. Die Würde des Menschen verachtende Spiele fördern ein die Würde des Menschen verachtendes Denken und birgt die Gefahr für ein die Würde des Menschen verachtendes Handeln in der Zukunft.

Vor einer solchen Entwicklung können Hürden, die wir aufzubauen verpflichtet sind, nicht hoch genug sein.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Lessing, Jochen Klister

zurück