Anfrage zum Thema Stadttauben

Anlässlich der Behandlung der Bürgeranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW in der Sitzung des Rates am 10. 03. 2010 hat u. a. der Amtsveterinär des Kreises berichtet, dass er bei seinem Rundgang durch die Stadt zur Vorbereitung der Behandlung dieses Themas eine Reihe von falsch montierten bzw. beschädigten Vergrämungsanlagen festgestellt habe, bei denen aus Tierschutzgesichtspunkten Handlungsbedarf bestehe.

Wir bitten zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses um schriftliche Darstellung,

  • an welchen Objekten diese Feststellungen getroffen wurden,
  • um welche Probleme es sich dabei im Einzelnen handelte,
  • welche Maßnahmen zur Behebung der durch den Amtsveterinär vorgefundenen Missstände getroffen wurden und
  • mit welcher Häufigkeit die Verwaltung alle Vergrämungsmaßnahmen im Hinblick auf tierschutzkonforme Einrichtung kontrolliert.

Nils Lessing, Jochen Klister

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