Anfrage: Altlasten auf dem stillgelegten Areal des Meckenstock-Betriebsgeländes Wir bitten mündlich im Ausschuss und schriftlich um Beantwortung dieser Anfrage. Angeblich sollen auf dem stillgelegten Areal des Meckenstock-Betriebsgeländes erhebliche Altlasten in allen Betriebshallen vorhanden sein. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Sind der Verwaltung die Altlasten in den Betriebs- und sogenannten Lagerhallen bzw. im Boden auf dem Gelände der ehemaligen Firma Meckenstock bekannt?Wie wird die Belastungssituation durch Produktionsrückstände eingeschätzt?Welche Maßnahmen sind angesichts der Boden- und Gebäudebelastungen – wenn vorhanden – zur Behebung notwendig? Bei einer Gefahr für die Bevölkerung über das Grundwasser oder bei sonstigen Gefahren ist die Verwaltung nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes zum sofortigen Handeln verpflichtet. Für die FraktionBündnis90/Die GrünenNils Lessing und Doris Liebfriedzurück