Wir bitten mündlich im Ausschuss und schriftlich um Beantwortung dieser Anfrage.
Angeblich sollen auf dem stillgelegten Areal des Meckenstock-Betriebsgeländes erhebliche Altlasten in allen Betriebshallen vorhanden sein. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind der Verwaltung die Altlasten in den Betriebs- und sogenannten Lagerhallen bzw. im Boden auf dem Gelände der ehemaligen Firma Meckenstock bekannt?
- Wie wird die Belastungssituation durch Produktionsrückstände eingeschätzt?
- Welche Maßnahmen sind angesichts der Boden- und Gebäudebelastungen – wenn vorhanden – zur Behebung notwendig?
Bei einer Gefahr für die Bevölkerung über das Grundwasser oder bei sonstigen Gefahren ist die Verwaltung nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes zum sofortigen Handeln verpflichtet.
Für die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen
Nils Lessing und Doris Liebfried
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