Änderung der Vergabeordnung: Nur Anschaffung von Waren, die ohne Kinderarbeit produziert wurden

Der Rat der Stadt Mettmann beauftragt die Verwaltung, die Vergabeordnung und, falls vorhanden die Richtlinien zur Beschaffung von Waren, so zu modifizieren, dass künftig keine Waren angeschafft werden, die unter Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, Wege aufzuzeigen, wie die zu verabschiedenden Richtlinien auch Wirksamkeit für die Gesellschaft der Wirtschaftsförderung in Mettmann erhalten können.

Begründung:

Mit dem „Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ des Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 23. März 2010 soll ausgeschlossen werden, dass Waren, die unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden, von öffentlichen Verwaltungen beschafft werden. Dieser Erlass wird den Gemeinden zur Anwendung empfohlen.

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nils Lessing,  Heike Ogan

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