Faktencheck – zur Infoveranstaltung zur Kirchendelle des Bürgervereins Metzkausen

Am 6. Oktober hat der Bürgerverein Metzkausen im HHG über die Planungen an der Kirchendelle informiert. Viele Mettmannerinnen und Mettmanner waren dabei. Das zeigt, wie sehr das Thema die Menschen in unserer Stadt bewegt. Das finden wir gut.

Die Verwaltung konnte an dem Abend nicht teilnehmen. Deshalb hat Herr Neumann als Vorsitzender des Bürgervereins die Moderation übernommen und auch die Präsentation selbst vorgetragen. Dabei und in seinem eigenen Vortrag sind Aussagen gefallen, die den Planungsstand aus unserer Sicht nicht korrekt wiedergeben. Manche Entscheidungen wurden als bereits gefallen dargestellt, obwohl sie noch offen sind. Und eigene Berechnungen wurden wie gesicherte Tatsachen präsentiert.

Wir haben die wichtigsten Behauptungen deshalb mit den öffentlichen Planunterlagen abgeglichen.

Kritik an der Planung ist legitim, und wir nehmen sie ernst. Wenn Diskussionen aber auf falschen Annahmen geführt werden, geraten die berechtigten Fragen und die echten Fakten aus dem Blick. Eine gute Entscheidung braucht eine gemeinsame Faktengrundlage.

Faktencheck

Für Detailinformationen und Quellenanagaben bitte die Ausklapp-Funktion verwenden.

Falsche Behauptung: Zwei Kreisverkehre und weitere Straßen durch die Kirchendelle sind bereits beschlossen, ihr Standort steht fest.

Über die FNP-Änderung entscheidet der Rat am 13.10.2026. Für den Supermarkt (B-Plan 158) gibt es bislang lediglich einen Aufstellungsbeschluss und damit noch kein Baurecht. Die Ausgestaltung, Lage und Umsetzung der Knotenpunkte steht noch nicht fest. Es liegt noch keine Planung dazu vor. Bislang wird lediglich der südliche Knoten als Kreisverkehr beschrieben (mit Zufahrt zu Gesamtschule und potentieller Zufahrt zu einem Nahversorger. Zu dem nördlichen Knoten (bisherige Zufahrt zur Sportanlage) gibt es noch keine weitergehende Planung)

Quellen: Beschlussvorlagen 303/2026, 304/2026, Aufstellungsbeschluss MM158 (374/2023)

Irreführende Formulierung: „Der Supermarkt wird da gebaut, weil …“

Es gibt bislang weder Baurecht noch einen Bauantrag. Für diese Planung wird der Bebauungsplan Nr. 158 aufgestellt, ein B-Plan Entwurf liegt bisher noch nicht vor.

Falsche Aussage: Das Einzelhandelskonzept sieht keinen Bedarf, nur ein Potenzial.

Der Rat hat das Konzept am 16.12.2025 beschlossen. Es stellt einen Bedarf in Metzkausen fest. „Im
Einzelhandelskonzept wurde ein Fehlbedarf an Verkaufsfläche im Ortsteil Metzkausen festgestellt,
der durch einen neuen Nahversorgungsstandort an der Hasseler Straße behoben werden soll.“

Quelle: z.B. RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 136

Irreführende Aussage: Kaltluftschneisen werden geplant und betreffen nur die Mettmanner Innenstadt.

Die Luftströme hängen von der Topographie der Umgebung ab. Die Kaltluftanalyse ist somit eine Bestandsaufnahme und keine städtische Planung. Die Klimarisikoanalyse des Kreises nennt vier Kaltluft-Fokusräume, die Kirchendelle gehört nicht dazu. Laut Klimascanner keine wesentliche Änderung, keine Riegelwirkung. Der Kreis hat keine Klima-Bedenken erhoben.
„Auf Basis des vom Kreis Mettmann bereitgestellten Klimascanners kommt die Stadt zu dem
Ergebnis, dass von der Planung keine wesentlichen Veränderungen von Kaltluftproduktionsrate,
Kaltluftvolumenstrom oder Windrichtung auf die umgebende Bebauung ausgehen.“

Quellen: RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 140; Kreis S. 85–107

Irreführende Formulierung: Gesamtschule und Supermarkt stehen in einem inneren Zusammenhang.

Es sind getrennte Verfahren (FNP 48 / B-Plan 156 und FNP 50 / B-Plan 158). Richtig ist: Der Verkehrsknotenpunkt soll perspektivisch auch Gesamtschule und Hallenbad erschließen. Gemeinsame Infrastruktur ist aber kein gemeinsames Vorhaben.

Irreführende Aussage: Die gesamte Kirchendelle muss bebaut werden.

B-Plan 159 umfasst 24 Wohnungen in vier Häusern. Eine Bebauung der gesamten Kirchendelle ist nicht beantragt und steht nicht zur Entscheidung.

Quellen: RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 137, 143

Eigene Herleitung des Moderators: Rund 1.600 Wohnungen wären nötig, um die Sozialwohnungsquote zu halten.

Die Berechnung des Bürgervereins Metzkausen lässt sich aus aus den Planunterlagen nicht ableiten. Annahmen und Rechenweg sind offenzulegen. Sozial geförderte Wohnungen können auch durch Sanierung entstehen und bestehende Bindungen können verlängert werden.

Eigene Herleitung des Moderators: Angaben zur Gewerbesteuer des Supermarktes.

Die Berechnung des Bürgervereins Metzkausen lässt sich aus aus den Planunterlagen nicht ableiten. Richtig ist: Bei Filialbetrieben wird die Gewerbesteuer auf die Standortgemeinden aufgeteilt.

Eigene Herleitung des Moderators: Supermarktverkehr rund 230 Kfz/h bei 1.200 m²

Die Berechnung des Bürgervereins Metzkausen leitet sich nach eigenen Angaben von HDE-Kennzahlen ab. Ein offizielles Verkehrsgutachten zum Supermarkt wird erst im B-Plan 158 Verfahren erstellt. In der Berechnung des Bürgervereins fehlt die Berücksichtigung/Verrechnung/Reduzierung bereits vorhandener Verkehrsströme zu anderen Einkaufszielen.

Falsche Aussage: Die FNP-Änderung bestätigt die B7n.

Die Fläche war jahrzehntelang als B7n-Trasse freigehalten. Die Trasse der B7n wurde mit der 42. FNP-Änderung durch politischen Beschluss im Jahr 2013 aufgegeben. https://rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/netztrennung-in-mettmann_aid-34649847

Irreführende Formulierung: Die FNP-Änderung funktioniert nur mit der Verbindungsstraße.

Kreisverkehr und Teile der Verbindungsstraße gehören zu FNP 50, B-Plan 158 und 156. B-Plan 159 wird dagegen über „Auf dem Pfennig“ erschlossen.

Quellen: RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 137, 144

Teilweise Unzutreffend: Die Stadt zahlt die Gutachten.

Die Stadt trägt die Kosten des Planverfahrens. Die Beteiligung des Vorhabenträgers an Erschließungskosten ist noch nicht vertraglich gesichert. Die Stadt zahlt u.a. das Artenschutzgutachten.

Quellen: RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 737; S. 144 und Ausführungen der Verwaltung

Irreführende Aussage: Regenwasser fließt „in Ihre Keller“.

Es gibt im betroffenen Bereich keine Keller. Die Starkregengefahrenkarte zeigt bis zu 1 m Wassertiefe nur im Bereich des geschützten Landschaftbereiches (Wäldchen) im Geländeeinschnitt mit Pfennigbach. Geplante Entwässerung im MM159 entspannt die Situation eher, weil Wasser gedrosselt abgeleitet wird.

„Viele Fragen gab es zur Regenwasserentwässerung. In der Vergangenheit wurden neue
Plangebiete meist an den vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen. Die mangelnde
Entwässerung stand bisher den Planungen in der Kirchendelle entgegen. Vor dem Hintergrund des
Klimawandels und der notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen soll das Regenwasser bei allen
neuen Gebieten ortsnah auf den Grundstücken versickern, verdunsten und zurückgehalten werden.
Dies verbessert das Mikroklima und entlastet die Regenwasserkanalisation. Im B-Plan wurden
daher erstmals Flächen für die Versickerung, Verdunstung und Rückhaltung von Regenwasser
verbindlich festgesetzt (sog. Maßnahmenfläche). Das übrige Wasser wird in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden nach Genehmigung in einen der Teiche am Stübbenhauser Bach und dem
Pfennigbach kontrolliert eingeleitet.“

Quellen: RIS, Vorgangsmappe Drucksache 304/2026, S. 138

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