GRÜNE gegen Bezahlkarte – weder sinnvoll noch bezahlbar 10. März 202612. März 2026 Am 10. März beriet der Haupt- und Finanzausschuss über die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezieht klar Position: ein förmlicher Opt-Out-Beschluss, also der ausdrückliche Beschluss gegen die Einführung der Bezahlkarte, ist die richtige Entscheidung „Eine Bezahlkarte ist nicht per se eine unzumutbare Härte“, stellt Claudia Kamprolf, Co-Sprecherin der Fraktion, klar. „Eine unbürokratisch ausgestaltete Karte könnte theoretisch sogar zur Entlastung beitragen – weniger Verwaltungsaufwand bei der Auszahlung, breitere gesellschaftliche Akzeptanz für eine auskömmliche Unterstützung von Geflüchteten. Das erkennen wir an. Aber auf die Ausgestaltung der Bezahlkarte, so wie sie jetzt vorliegt, trifft dies nicht zu.“ 50 Euro Bargeld schließen vom Alltag aus Eine Bezahlkarte muss diskriminierungsfrei ausgestaltet sein und die Teilhabe am alltäglichen Leben darf keine Einschränkungen erfahren – das ist für uns nicht verhandelbar. Genau daran scheitert die vorliegende Regelung. Mit 50 Euro Bargeld im Monat ist kein Einkauf auf dem Wochenmarkt, beim kleinen Gemüsehändler oder auf dem Flohmarkt möglich. Außerdem ist die Bargeldbeschaffung am Automaten kostenpflichtig. Die politischen Ziele werden nicht erreicht Vereinfachte Abläufe in der Verwaltung und die Verhinderung von Geldflüssen ins Nicht-EU-Ausland waren die erklärten Ziele. Beide sind mit der Ausgestaltung der SocialCard von VISA nachweislich nicht erreichbar – und die Fachverwaltung sieht das genauso. Die Bezahlkarte so wie sie aktuell ausgestaltet ist, bekämpft keine Ursache, spart kein Geld. Sie ist ein Kontrollinstrument, das Menschen in ihrer Alltagsteilhabe einschränkt, ohne ihre Lage zu verbessern. Mettmann kann sich diese Bürokratie nicht leisten Die konkrete Umsetzung bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung, der vom Land nicht erstattet wird – eine Liste erlaubter Geldempfänger muss erstellt (White-List-Führung), individuelle Ermessensentscheidungen getroffen und dokumentiert, Härtefallregelungen diskutiert und umgesetzt werden. „Unsere Verwaltung arbeitet bereits heute an der Kapazitätsgrenze. Stellen sind unbesetzt, Projekte bleiben liegen, der Haushalt zwingt uns, bestehende Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. In dieser Situation eine neue Bürokratie aufzubauen, die weder die Integration fördert noch die Verwaltung entlastet, ist nicht zu rechtfertigen.“ ergänzt Martin André, Co-Sprecher der Fraktion. „Dazu kommt: In Mettmann sind schlicht zu wenige Menschen betroffen, als dass die Einführung der Bezahlkarte zu merklichen Entlastungen führen würde. Wer die Kosten für Einführung und laufende Verwaltung ehrlich zusammenzählt, stellt fest: unterm Strich ein Minusgeschäft für die Stadt.“ Die Verwaltung führte im Ausschuss aus, dass monatlich etwa 20 Asylbewerbende über die Ausgabe von Schecks mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden. Sind diese Leistungsempfänger nach ca. 6 Monaten der Verwaltung gut bekannt, werden die Leistungen direkt auf die Giro-Konten der Asylbewerbenden überwiesen. Das sogenannte „Opt-Out“, die Möglichkeit die Bezahlkarte nicht einzuführen, ist laut Bezahlkartenverordnung per Ratsbeschluss möglich. Fast die Hälfte der Kommunen in NRW haben diesen Schritt bereits vollzogen – auch die Mettmanner Verwaltung rät von der Einführung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die GRÜNEN-Fraktion hat sich im Haupt- und Finanzausschuss deutlich gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen und wird auch in der Ratssitzung für einen Vorschlag der Verwaltung gegen die Bezahlkarte stimmen.