Fakten-Check zur Grundsteuer B Umstellung. 23. Januar 202523. Januar 2025 Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig war. Seit 1964 im Westen und 1935 im Osten wurden die zugrundeliegenden Grundstückswerte nämlich nicht mehr angepasst. 2019 wurde deshalb das Grundsteuer-Reformgesetz von der „Groko“ verabschiedet. Das Land NRW hat sich für das Bundesmodell entschieden. Umsetzen müssen es die Kommunen. Dabei sollen die Gesamteinnahmen durch die Grundsteuer nicht erhöht, sondern gerechter verteilt werden. Manche Haushalte werden mehr, manche Haushalte weniger Grundsteuer bezahlen. Auf Basis eurer Grundsteuererklärung wurde vom Finanzamt ein neuer Grundsteuermessbetrag errechnet. Der Wert jeder Immobilie wurde neu ermittelt: nach Bodenrichtwert, Alter der Immobilie, Wohnfläche und Grundstücksgröße. Die Art der Berechnung der Grundsteuerwerte ist also jetzt eine ganz andere als vor der Reform. Somit wird der tatsächlichen Wertsteigerung der Immobilien Rechnung getragen. Die Stadt Mettmann hat nach der alten Rechnung für 2025 mit Einnahmen aus der Grundsteuer B von rund 13 Mio. € gerechnet bei einem Hebesatz von 770 Prozentpunkten. Mit der neuen Rechnung nimmt die Stadt 8.000 € weniger ein, also immer noch rund 13 Mio. € bei einem Hebesatz von 932 Prozentpunkten. Mit unserer Ratsentscheidung zur Anpassung des Hebesatzes im Dezember gab es also KEINE Steuererhöhung und keinen Cent mehr für die Stadtkasse. Es war nur eine Anpassung der Sätze an die neue Berechnungsart. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben hat die Stadt Mettmann die Grundsteuerreform aufkommensneutral für die Stadtkasse umgesetzt. Die vom Land eröffnete Möglichkeit, einen differenzierten Hebesatz anzuwenden, begrüßen wir GRÜNE sehr. Dadurch wird Wohneigentum weniger belastet als andere Gebäude. Die Lösung ist jedoch noch nicht rechtssicher und wird beklagt werden. Daher hat sich der Stadtrat wie in den meisten Städten in NRW für einen einheitlichen Hebesatz ausgesprochen, bis die rechtliche Situation geklärt ist. Ansonsten würden der Stadt Millionen Einnahmeverluste drohen und ihre Handlungsfähigkeit in Frage stehen. Sobald Rechtssicherheit zur Erhebung von differenzierten Hebesätzen besteht, werden wir GRÜNE uns dafür einsetzen, diese in Mettmann anzuwenden, um Wohnen nicht weiter zu verteuern. Wie ihr seht, sind wir in diesem Fall auf kommunaler Ebene Umsetzer*innen von Gesetzen des Bundes und des Landes. Die einfachste Art, eure Grundsteuer zu errechnen, ist den auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes ausgewiesenen Steuermessbetrag mit dem Hebesatz zu multiplizieren, also z. B. 91,08 x 932 % = 848,87 Euro. Schaut euch gerne unser Video zu diesem Thema auf Instagram an. https://www.instagram.com/reel/DFIWS7uNTq4/?igsh=MTRlN20wdXRmOWNlcQ==